Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Anwendbarkeit 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bilden Teil der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und von Arx Marketing GmbH («VAM»). betreffend der von VAM auf dem Vertrag "Google Search Ads" angebotenen Leistungen.  

  1. Inkrafttreten, Auflösung und Laufdauer des Vertrages 

2.1 Der Vertrag tritt mit rechtsgültigem Abschluss in Kraft (vgl. Ziffer 16.1) und endet mit dem Ablauf der Laufzeit. Der Vertrag ist für beide Parteien für die gesamte Vertragsdauer verbindlich. Vorbehalten bleibt die vorzeitige Auflösung gemäss vorliegendem Vertrag sowie aus zwingenden Gesetzesvorschriften.  

2.2 Bei Insolvenz einer Person (wie Vorliegen von Konkursandrohung, Pfändungsankündigung oder dgl.) kann die Gegenpartei den Vertrag jederzeit per Einschreiben entschädigungslos auflösen.  

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung 

3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto in Schweizer Franken exklusive MwSt.  

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsdatum. Spezielle Zahlungskonditionen fallen bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder Zwangsvollstreckung dahin. Werden Ratenzahlungen nicht fristgerecht geleistet, wird der noch offene Gesamtpreis zur Zahlung fällig.  

3.3 VAM ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlung des Gesamtpreises oder Teilen davon zu verlangen, bevor sie ihre Leistung erbringt. Dieses Recht steht ihr insbesondere auch dann zu, wenn die Parteien Ratenzahlungen vereinbart haben.  

3.4 Bezahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, kann VAM den Vertrag frist-und entschädigungslos ohne Mahnung auflösen. VAM hat während der Vertragsdauer aber auch das Recht, den Zugang des Kunden zu den Applikationen zu sperren bzw. mit der Erstellung und/oder Publikation der Leistungen zuzuwarten bzw. jene wieder rückgängig zu machen. Mit vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen wird die getroffene Massnahme wieder aufgehoben. Der Kunde hat in diesem Fall kein Anrecht auf eine Verlängerung der vereinbarten Vertragsdauer um die Dauer der getroffenen Massnahme. Das Wahlrecht von VAM geht mit dessen Ausübung bzw. Nichtausübung nicht unter.  

3.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 1% pro Monat geschuldet. Zusätzlich sind Mahnkosten von CHF 20.00 pro Mahnung zu bezahlen. Im Weiteren hat der Kunde VAM, unter Vorbehalt ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte, den ihr durch den Zahlungsverzug und/oder die Vertragsauflösung entstandenen Schaden, im Fall der Auflösung mindestens jedoch 50% des Gesamtpreises, zu bezahlen. Soweit die betroffenen Leistungen im Zeitpunkt der Auflösung schon erfüllt sind, ist für diese der volle Preis geschuldet. Der Kunde hat bei Vertragsauflösung keinen Anspruch mehr auf die Leistung.  

3.6 Der Vertreter von VAM ist nicht inkassoberechtigt.  

  1. Rechte und Pflichten des Kunden 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Applikationen von VAM und von Dritten (vgl. Ziffer 13 AGB) gesetzes- und vertragsgemäss zu nutzen.  

Der Kunde sichert insbesondere zu, dass:  

  • er sämtliche an VAM oder Dritte übermittelten Daten und Werbemittel in der von VAM vorgegebenen Form und Qualität liefert, gemäss den Insertionsbestimmungen der entsprechenden Applikationen; 
  • er an sämtlichen von ihm direkt oder indirekt über Dritte VAM oder Dritten gelieferten bzw. durch VAM oder Dritte bezogenen Daten ( Ziffer 4.1) und/oder Werbemittel (Ziffer 4.2) wie bspw. Grafiken, Fotos berechtigt ist und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit VAM verwenden darf; 
  • die an VAM oder Dritte gelieferten bzw. durch VAM oder Dritte bezogenen Daten ( Ziffer 4.1) und/oder Werbemittel (Ziffer 4.2), rechtlich und sittlich zulässig, vollständig und wahr sind sowie von ihm ständig aktuell gehalten werden; 
  • er von den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Insertions- und Nutzungsbestimmungen der Websites, auf welchen die Leistungen und/oder Werbemittel publiziert werden, Kenntnis hat und von ihm akzeptiert werden. 

4.2 VAM behält sich vor, die vom Kunden übermittelten oder im Sinne von Ziffer 4.1 bezogenen Daten und/oder Werbemittel (Ziffer 4.2) aus technischen Gründen zu verändern oder gänzlich nicht zu verarbeiten. Wird VAM oder deren Hilfspersonen im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten oder im Sinne von Ziffer 4.1 bezogenen Daten und/oder Werbemittel (Ziffer 4.2) von einem Dritten belangt, so ist der Kunde verpflichtet, auf erste Aufforderung von VAM hin dieser für die Abwendung der geltend gemachten Ansprüche sämtliche VAM nützlich erscheinenden Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Kommt es zwischen der VAM bzw. deren Hilfspersonen und dem Dritten zum Prozess, so ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten von VAM bzw. deren Hilfspersonen zu übernehmen und VAM bzw. deren Hilfspersonen vollumfänglich schadlos zu halten.  

  1. Gewährleistung 

Dem Kunden steht für Arbeiten, die sich nach Werkvertragsrecht beurteilen, ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch VAM zu. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst VAM jede Haftung für Mängelfolgeschäden aus. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden aus diesem Vertrag müssen nach deren Entstehung unverzüglich durch den Kunden geltend gemacht werden, ansonsten sie untergehen.  

  1. Risiko des Kunden 

Der Kunde trägt sämtliche Risiken, die infolge von Manipulationen an seinem EDV-System, infolge von Funktionsstörungen seines EDV-Systems und/oder infolge missbräuchlicher Verwendung von Zugriffsberechtigungen auftreten können.  

  1. Haftung 

7.1 VAM steht gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. VAM haftet nur für direkte und unmittelbare Schäden und nur bei nachgewiesenem grobem Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Jede weitere Haftung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Namentlich wird die Haftung von VAM für indirekte und Folgeschäden, für Fälle höherer Gewalt oder Streiks, für technische Störungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und/oder Werbemitteln lehnt VAM jede Haftung ab.  

7.2 Kann VAM trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie beispielsweise Naturereignissen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, technischen Störungen, welche dem Verantwortungsbereich Dritter zuzuordnen sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht für die Dauer des Ereignisses kein Anspruch des Kunden auf Vertragserfüllung. VAM haftet nicht für den Missbrauch des Internets und damit verbundene Schädigungen des Kunden durch Dritte, für Sicherheitsmängel und Störungen der Fernmeldenetze von Dritten und des Internets sowie für Betriebsunterbrüche und Störungen der Applikationen und Online-Plattformen von VAM und von Dritten.  

7.3 Soweit eine Haftung von VAM besteht, ist sie in allen Fällen auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf den vom Kunden zu bezahlenden Gesamtpreis beschränkt.  

7.4 Der Kunde ist vollumfänglich für den Inhalt der von ihm an VAM übermittelten oder im Sinne von Ziffer 4.1 bezogenen Daten und/oder Werbemitteln (Ziffer 4.2) verantwortlich. VAM lehnt jede Haftung für die Inhaltsgebung ab. Insbesondere übernimmt VAM keinerlei Gewährleistungen und Garantien für die angebotenen Güter und Dienstleistungen sowie für die sich möglicherweise daraus ergebenden Vertragsabschlüsse.  

  1. Nutzung von Applikationen Dritter 

Der Kunde akzeptiert bei jeder Nutzung von in den Applikationen und/oder Online- Plattformen von VAM integrierten Applikationen Dritter die entsprechenden Nutzungsbestimmungen dieser Applikationen.  

  1. Verrechnungsverbot 

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen mit Forderungen der VAM zu verrechnen.  

  1. Abtretungsverbot 

Der Kunde darf das Vertragsverhältnis mit VAM nicht ohne schriftliche Einwilligung von VAM auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, dürfen Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit VAM ohne deren schriftliche Einwilligung nicht an Dritte abgetreten werden.  

  1. Allgemeine Bestimmungen 

11.1 Die Aufhebung des Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen allfälligen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Vertragsabschlüsse, -änderungen oder -ergänzungen sind ungültig. Davon ausgenommen sind per Telefon getätigte Zusatzverkäufe, die sich auf einen bestehenden Vertrag beziehen. Solche Vertragsabschlüsse werden dem Kunden von VAM per E-Mail oder sonst in geeigneter Form bestätigt.  

11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein, so fällt diese nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit dahin und ist im Übrigen durch eine der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu ersetzen. Allfällige Lücken des Vertrages sind durch Regelungen auszufüllen, welche dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dessen Sinn und Zweck vereinbart hätten, wenn sie an den betreffenden Punkt beim Abschluss des Vertrages gedacht hätten.  

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der VAM. VAM ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen. 
 

von Arx Marketing GmbH, Januar 2024